ECHA, REACH und Permanent Make up
13. Oktober 2021 von Ingrid Bregenzer und Helga Langreiter
Wie wirken sich ECHA und die neue REACH-Verordnung auf mein Permanent Make up-Fachinstitut aus?
Diese Frage stellen sich momentan alle Permanent Make up-, Microblading- und Beauty-Fachinstitute. Das Team von Swiss Color hat sich mit diesem Thema seit Jahren beschäftigt und es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab November 2021 alle Pigmente und Produkte, die von Swiss Color hergestellt und verkauft werden, ECHA konform und REACH kompatibel sind!
Was ist ECHA?
ECHA ist die Europäische Chemikalienagentur (englisch European Chemicals Agency), eine EU-Behörde. Sie setzt die Rechtsvorschriften der EU zu Chemikalien zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt um.
Farbpigmente und Inhaltsstoffe werden zur Herstellung von PMU-Pigmenten verarbeitet und sind ebenfalls von der ECHA reguliert.
Alles ist aus chemischen Stoffen gemacht. Bessere Kenntnisse über schädliche Chemikalien und eine bessere Regulierung dieser Stoffe schützen Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt.
ECHA reguliert diese Chemikalien, indem sie die erlaubten Mengen von verschiedenen chemischen Stoffen und Substanzen festlegt, damit diese unserer Gesundheit nicht schaden oder diese gefährden.
Was ist REACH?
REACH ist das aktuell gültige europäische Chemikalien-Recht und darauf aufbauend ein System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Die ECHA ist verantwortlich für die Verwaltung dieses REACH-Systems.
Wofür steht REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals. Auf Deutsch steht REACH für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Was ist die REACH-Verordnung?
Die REACH-Verordnung stellt die Basis für das EU-weit gültige Chemikalien-Recht dar. Im Allgemeinen umfasst sie die Summe aller Resolutionen und der daraus umgesetzten Tätowiermittel-Verordnungen, sowie Teile der Kosmetik-Verordnung und der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen.
Am 14. Dezember 2020 ist das Amtsblatt der Europäischen Union mit der Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Permanent Make up- und Tätowierfarben veröffentlicht worden.
Wesentliche Inhalte des Dokuments sind:
- Gemische, die bestimmte Stoffe in vorgegebenen Konzentrationen enthalten, dürfen nicht zur Verwendung für Permanent Make up- und Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden und nach dem 04.01.2022 für Permanent Make up- und Tätowierungszwecke verwendet werden.*
- Generell müssen Gemische, die zur Verwendung für Permanent Make up- und Tätowierungszwecke in Verkehr gebracht werden, ab dem 04.01.2022 mit der Kennzeichnung “Gemisch zur Verwendung in Permanent Make up oder Tätowierungen” versehen werden und dürfen ohne diese Kennzeichnung nicht zu Permanent Make up- und Tätowierungszwecken verwendet werden. Weitere Sicherheitsinformationen sind auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung anzugeben. Ein Permanent Make up-Stylist oder Tätowierer hat der Person, die sich dem Verfahren unterzieht, diese Informationen bereitzustellen. Die Informationen bzw. Kennzeichnung hat in den jeweiligen Amtssprachen zu erfolgen, sofern die betroffenen Mitgliedstaaten nicht etwas anderes bestimmen.
Für welche Produkte gilt REACH?
Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, die im täglichen Leben vorkommen. In den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen demnach auch Inhaltsstoffe, die zur Herstellung von Permanent Make up- & Microblading-Pigmenten, Tattoo-Farben, Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräten verwendet werden.
ECHA, REACH und Swiss Color
Mit November 2021 sind alle Pigmente und Produkte, die von Swiss Color hergestellt und verkauft werden, ECHA konform und REACH kompatibel.
Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen unser Team gerne telefonisch unter +43 5332 56671 oder per Mail an info@swiss-color.com zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg!
Ihre Ingrid Bregenzer und Helga Langreiter
Detail-Informationen
* Dies umfasst:
- Karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe gemäss Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung (ausgenommen sind die Stoffe, bei der die Wirkung durch Inhalation auftritt). Der Grenzwert liegt bei 0,00005 Gewichtsprozent für karzinogene und mutagene Stoffe sowie bei 0,001 Gewichtsprozent bei reproduktionstoxischen Substanzen.
- Hautsensibilisierende (Grenzwert 0,001 Gew.-%), hautätzende, hautreizende, schwer augenschädigende oder augenreizende Stoffe (Grenzwert 0,01 Gew.-%) gemäss Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung. Der Grenzwert verschiebt sich für die Hautätzenden, hautreizenden oder schwer augenschädigenden oder augenreizenden Stoffen auf 0,1 Gew.-% wenn der Einsatz dieser Stoffe als pH-Regulator erfolgt.
- Stoffe, die mit massgeblichen Bedingungen in Anhang II oder IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 [Kosmetikverordnung] aufgeführt sind und
- Stoffe, die in der Anlage 13 des Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführt sind.
- Diese Vorschriften gelten nicht
- bis zum 04.01.2023 für die Stoffe Pigment Blue 15:3 (CI 74160) und Pigment Green 7 (CI 74260), sowie für
- Stoffe, die bei Standardtemperatur und -druck gasförmig sind, mit Ausnahme von Formaldehyd.
- Die Beschränkungen gelten nicht für Gemische, die ausschliesslich für medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
Ingrid Bregenzer und Helga Langreiter
Ingrid Bregenzer ist Geschäftsführerin der SC-International AG.
Helga Langreiter ist Geschäftsführerin der SC Cosmetics Handels GmbH.